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   FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00   

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https://dejure.org/2004,8541
FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00 (https://dejure.org/2004,8541)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.10.2004 - 2 K 95/00 (https://dejure.org/2004,8541)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - 2 K 95/00 (https://dejure.org/2004,8541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsaufgabe: Tatbestand des zusammenhängenden Zeitraums bei Landwirten und Forstwirten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 EStG; § 16 Abs. 3 S. 4 EStG; § 34 EStG
    Voraussetzungen der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Bestimmung des Zeitpunkts des Beginns der Aufgabe des Betriebs; Anforderungen an die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums; Festlegung der Länge eines kurzen Betriebsaufgabezeitraums; Beendigung des ...

  • Judicialis

    EStG § 14; ; EStG § 16 Abs. 1; ; EStG § 16 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 14; EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3
    Betriebsaufgabe; Land- und Forstwirtschaft; Abwicklungszeitraum; Aufgabezeitraum - Abwicklungszeitraum bei Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abwicklungszeitraum bei Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Bestimmung des Zeitpunkts des Beginns der Aufgabe des Betriebs; Anforderungen an die Übertragung wirtschaftlichen Eigentums; Festlegung der Länge eines kurzen Betriebsaufgabezeitraums; Beendigung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1054
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Überdies wäre die Nichteinhaltung der zivilrechtlich erforderlichen Form bei tatsächlichem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums zum 31.12.1994 gem. § 41 AO unbeachtlich, wenn die vertragschließenden Parteien die von ihnen vereinbarten Wirkungen ihres Vertrages haben eintreten lassen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972, I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209), vom 17. Februar 2004, VIII R 26/01, StE 2004, 356).
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Andererseits kann ein Abwicklungszeitraum von 36 Monaten unter keinen Umständen mehr als "kurzer" Betriebsaufgabezeitraum anerkannt werden (BFH-Urteil vom 26. Mai 1993, X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, BFH-Urteil vom 26. April 2001, IV R 14/00).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Grünland im Oktober 1993 (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991, IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 3. der Gründe).
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Ungeachtet des Abschlusses des schuldrechtlichen Kaufvertrags bereits im Dezember 1994 war der Gewinn aus der Grundstücksveräußerung realisiert, als die Kläger mit Ablauf des Jahres 1994 das (wirtschaftliche) Eigentum an den Grundstücken übertragen haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 2. Mai 1984, VIII R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl II 1984, 820, 821).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Andererseits kann ein Abwicklungszeitraum von 36 Monaten unter keinen Umständen mehr als "kurzer" Betriebsaufgabezeitraum anerkannt werden (BFH-Urteil vom 26. Mai 1993, X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, BFH-Urteil vom 26. April 2001, IV R 14/00).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Das ist bei Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (z.B. Urteile in BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.10.1993 - IV R 42/93

    Das FA ist bei Erlaß eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO 1977 nicht an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Maßgeblich für den Beginn ist nämlich bereits die erste von dem Aufgabeentschluss getragene Handlung, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs gerichtet ist (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1993, IV R 42/93, BFHE 173, 285, BStBl II 1994, 385; in BFH/NV 1998, 1211, m.w.N.).
  • BFH, 02.05.1974 - IV R 47/73

    Personengesellschaft - Übertragung eines Gesellschaftsanteiles - Vereinbarung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Maßgeblich ist aber bei einer Veräußerung zum Jahreswechsel, d.h. im Schnittpunkt der Kalenderjahre, vielmehr die Würdigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 1984, IV R 47/73, BFHE 113, 195, BStBl II 1974, 707).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    Grund für diese Regelung ist, dass für die normale Verteilung auf zwei Veranlagungszeiträume hier grundsätzlich kein Bedürfnis mehr besteht, weil Veräußerungsgewinne willentlich entstehen und in der Regel ohnehin tarifbegünstigt besteuert werden (BFH-Urteil vom 24.08.2000, IV R 42/99, BStBl. II 2003, 67).
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 88/90

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Praxisübertragung zum Anfang des Folgejahres

    Auszug aus FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00
    dd) Einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bereits zum 31.12.1994 steht schließlich auch nicht das BFH-Urteil vom 23.01.1992 (IV R 68/90, BStBl. II 1992, 525) entgegen.
  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

  • BFH, 13.10.1972 - I R 213/69

    Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung -

  • BFH, 16.09.1966 - VI 118/65

    Überführung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens in ein Privatvermögen bei

  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

  • BGH, 08.10.1987 - I ARZ 482/87

    Gerichtliche Zuständigkeit für Kostenfestsetzung aus einem Vollstreckungsbescheid

  • BFH, 10.03.1998 - VIII R 62/96

    Beginn der Betriebsaufgabe

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

    Die vollständigen Urteilsgründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1054 veröffentlicht.
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